1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge im Bereich Fotografie und Videografie zwischen Luca Aebersold, Rothornweg 9, 3661 Uetendorf (nachfolgend «Auftragnehmer»), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind. E-Mail genügt. Bei Widersprüchen geht die Offerte diesen AGB vor.
2. Offerte und Auftrag
Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung akzeptiert er diese AGB.
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden gemeinsam vereinbart. Mehraufwand, der nicht in der Offerte enthalten ist, wird nach Absprache zusätzlich verrechnet.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Auslagen wie Anfahrt, Spesen oder externe Leistungen werden in der Offerte separat ausgewiesen.
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung per Banküberweisung zahlbar. Nach Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.
Bei mehrtägigen oder umfangreichen Projekten kann eine Anzahlung vereinbart werden. Ist in der Offerte eine Abrechnung nach Aufwand vorgesehen, erfolgt die Schlussrechnung nach effektivem Aufwand.
4. Leistung und Lieferung
Bildauswahl, Bearbeitung und Schnitt liegen im gestalterischen Ermessen des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Umfang der Korrekturrunden ist in der Offerte festgehalten.
Fotos werden in der Regel innert 3 Werktagen nach dem Termin geliefert. Die Lieferfrist für Videos wird in der Offerte festgelegt. Die Lieferung erfolgt digital über eine Online-Galerie. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Dateien herunterzuladen und zu sichern.
Geliefert werden bearbeitete Dateien. Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ein allfälliger Aufpreis wird vorher festgelegt.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit arbeiten kann. Dazu gehören insbesondere Zugang, Ansprechperson vor Ort und allenfalls nötige Bewilligungen des Veranstalters oder Eigentümers.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die abgebildeten Personen mit den Aufnahmen und der vorgesehenen Verwendung einverstanden sind, zum Beispiel durch einen Hinweis an der Veranstaltung oder eine Einwilligung. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nötig.
6. Verschiebung und Stornierung
Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Kosten:
- mehr als 72 Stunden vor dem Termin: kostenlos
- zwischen 72 und 24 Stunden vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Auslagen, etwa für Anreise oder gebuchte Ressourcen, werden in jedem Fall verrechnet.
Muss ein Termin wegen höherer Gewalt verschoben werden, etwa wegen Wetter bei Aussenaufnahmen, ist die Verschiebung kostenlos. Verrechnet werden nur bereits entstandene Auslagen.
Kann der Auftragnehmer einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber so rasch wie möglich und schlägt einen Ersatztermin vor. Ist das nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für den ausgefallenen Teil zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an allen im Auftrag entstandenen Fotos und Videos verbleiben beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, zum Beispiel Website, Social Media, Medienmitteilungen oder interne Kommunikation. Weitergehende Nutzungen, etwa Werbekampagnen, Print in hoher Auflage oder die Weitergabe an Dritte wie Sponsoren, sind vorgängig zu vereinbaren.
Die Bearbeitung der gelieferten Aufnahmen durch den Auftraggeber, etwa mit Filtern oder durch Zuschnitt, ist erlaubt, sofern der Charakter des Werks erhalten bleibt. Bei Veröffentlichungen wird um die Nennung «Foto/Video: Luca Aebersold» gebeten, soweit praktikabel.
Der Auftragnehmer darf ausgewählte Aufnahmen für sein Portfolio, seine Website und seine Social-Media-Kanäle verwenden, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Das gilt auch für Datenverlust durch technische Defekte.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlende oder falsche Angaben oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen. Das betrifft auch fehlende Einwilligungen abgebildeter Personen (Ziffer 5).
9. Datenschutz
Der Umgang mit Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Thun, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen, etwa für Konsumentinnen und Konsumenten.
Stand: September 2026